Energieausweis (EnEV 2014)
Am 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten.
Alle Eigentümer einer Immobilie (Verkäufer und Vermieter) müssen seit diesem Zeitpunkt unaufgefordert einen Energieausweis Ihrer Immobilie bereits vor der Besichtigung dem Interessenten (Käufer oder Mieter) vorlegen. Sie müssen in der Besichtigung anhand des Energieausweises über den Energieverbrauch der Liegenschaft (Haus, Wohnung etc.) aufgeklärt werden.
Falls uns noch kein Energieausweis vorliegt (OSTHOF & RAINER IMMOBILIE) müssen wir Sie darauf hinweisen. Des Weiteren benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Bestätigung, dass Sie als Interessent darüber in Kenntnis gesetzt wurden. Selbstverständlich können Sie diese Information (Energieausweis vorhanden / Energieausweis nicht vorhanden) bereits unseren Angeboten entnehmen. Wir weisen Sie vor Terminabsprache gerne noch einmal darauf hin!
Bitte bestätigen Sie uns mit Abgabe Ihrer Kontaktdaten und Ihrer Unterschrift auf diesem Formular, dass wir Sie über ein nicht Vorhandensein informiert haben und geben uns Ihr Einverständnis.
"Nicht vorhandener" Energieausweis
Selbstverständlich können wir Ihnen als Eigentümer einer Immobilie einen Energieberater vor Ort empfehlen, der Sie gerne ausführlich zu diesem Thema beraten kann und Ihnen auf Wunsch den erforderlichen Energieausweis erstellt und aushändigt. Sprechen Sie uns einfach an!