Widerrufsrecht - Widerrufsbelehrung
Seit dem 13. Juni 2014 unterliegt auch die Immobilienvermittlung dem Fernabsatzgesetz. Betroffen sind Maklerverträge, die außerhalb von Geschäftsräumen (im Fernabsatz) abgeschlossen werden. Jeder Vertrag ist belehrungspflichtig und widerrufbar. Dies betrifft alle Verträge, die über Fernkomunikationsmittel wie z.B. E-Mail, Brief oder Telefon geschlossen wurden. Diese Verträge können innerhalb von 14 Tagen vom Kunden widerrufen werden.
Makler müssen Ihre Kunden über die Widerrufsfrist belehren
Daher sind wir verpflichtet, Sie mit Beginn unserer Dienstleistung ordnungsgemäß über Ihre gesetzliches Widerrufsrecht sowie Ihre Widerrufsfrist von zwei Wochen zu belehren. Doch nicht nur die Belehrung ist ausreichend, damit wir für Sie tätig werden können!
Damit wir vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist tätig werden können, benötigen wir Ihre ausdrückliche, schriftliche Zustimmung - dass wir Sie informiert haben und dass Sie auf Ihr Widerrufsrecht verzichten!